Solidarität mit Heiner Bücker! Weg mit den Zensur-§ 130 und 140!

Einengung der Meinungsfreiheit im Kampf der imperialistischen „Demokratie“ gegen „Autokratie“

Am 22. Juli 2022 hielt VVN-BDA- und Die Linke-Mitglied Heiner Brücker eine Rede am sowjetischen Ehrendenkmal in Treptow, in der er faktisch präzise die Verbrechen des ukrainischen Bandera-Faschismus in den 1930er und ‘40er Jahren und das Leiden der Sowjetbevölkerung aufgrund der Nazi-deutschen Invasion beschrieb. Bücker merkte an, dass sich die Selenskij-Regierung des NATO-Stellvertreters Ukraine heute positiv auf Banderas Erbe bezieht, während im heutigen Russland immer noch das Trauma von 27 Millionen toten Zivilisten und Soldaten umhergeht. Er stellte diese in den Kontext des jetzigen Ukraine-Konflikts und sagte:

„Wir müssen offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen und warum die überwiegende Mehrheit der Menschen in Russland ihre Regierung und ihren Präsidenten darin unterstützen.
Ich persönlich will und kann die Sichtweise in Russland und die des russischen Präsidenten Wladimir Putin sehr gut nachvollziehen.
Ich hege kein Misstrauen gegen Russland, denn der Verzicht auf Rache gegen Deutsche und Deutschland bestimmte seit 1945 die sowjetische und danach auch die russische Politik.“
https://cooptv.wordpress.com/2022/07/04/22-juni-1941-wir-vergessen-nicht-sowjetisches-ehrenmal-berlin-heiner-bucker-coop-anti-war-cafe/, 22. Juli 2022

Der Bundesregierung sind solche Äußerungen ein Dorn im Auge, da sie den breiten gesellschaftlichen Konsens der ersten Monate nach Beginn des Konflikts – erzeugt durch ohrenbetäubende Propaganda – nicht durch lästige Gegenargumente unterminiert sehen will. In diesem Rahmen wurde allen bekannteren Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Sühne abverlangt, die in der Vergangenheit mit Russland auch nur Handel betreiben wollten oder sich für diplomatische Lösungen einsetzen. Der moralische Druck erstreckt auch auf „überzeugte Transatlantiker“ und hochrangige Militärs, die die dauernden Erfolgsmeldungen der ukrainischen Regierung auf Grundlage der realen Situation an der Front infrage stellen. Diese werden ins gesellschaftliche Abseits gestellt, wie der ehemalige militärpolitische Berater Angela Merkels, General Erich Vad kürzlich zurecht beklagte:

„Militärische Fachleute – die wissen, was unter den Geheimdiensten läuft, wie es vor Ort aussieht und was Krieg wirklich bedeutet – werden weitestgehend aus dem Diskurs ausgeschlossen. Sie passen nicht zur medialen Meinungsbildung. Wir erleben weitgehend eine Gleichschaltung der Medien, wie ich sie so in der Bundesrepublik noch nie erlebt habe. Das ist pure Meinungsmache. Und zwar nicht im staatlichen Auftrag, wie es aus totalitären Regimen bekannt ist, sondern aus reiner Selbstermächtigung.“
emma.de, 12. Januar 2023

Diese gesellschaftliche Marginalisierung jeglicher Opposition zu Regierungspositionen war der Ampelkoalition offensichtlich nicht genug. Sie nahm daher eine Gesetzesverschärfung der § 130 und § 140 vor, die sämtliche Sympathieäußerungen mit der russischen Spezialmilitäroperation in der Ukraine unter dem Vorwand der Gefährdung des öffentlichen Lebens illegalisiert. Damit macht sie einen weiteren und großen Schritt weg von einer bürgerlichen „Demokratie“ hin zu einem bonapartistischen Notstandsregime. Vorgeblich geht es bei diesem Gesetz um die Illegalisierung der „Belohnung oder Billigung“ von „völkerrechtswidrigen Angriffskriegen“. Dass damit aber nur diejenigen gemeint sind, die der deutsche Imperialismus als völkerrechtswidrig einstuft und nicht die eigenen Völkerrechtsbrüche oder die der NATO-Bündnispartner, ist offensichtlich. Da eine Gleichheit vor dem internationalen Gesetz der Vereinten Nationen zur Verurteilung nicht nur zahlreicher deutscher Regierungen führen würde, machte die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock kürzlich den Vorschlag, einen „internationalen Sondergerichtshof“ ohne UN-Basis einzurichten, in dem im Falle eines sicher geglaubten ukrainischen Sieges dann ukrainische Richter über hochrangige Vertreter der Putin-Regierung urteilen könnten. Die Tageschau schrieb:

„Baerbock machte den Vorschlag für ein Sondertribunal, weil sie fürchtet, bei den Vereinten Nationen die nötigen Mehrheiten für ein internationales Tribunal zu verfehlen.“
tagesschau.de, 27. Januar 2023

Es gibt keinen treffenderen Ausdruck für die „regelbasierte internationale Ordnung“, die die Bundesregierung aufrechterhalten möchte, in der ein imperialistisches Rechtssystem seine widerständigen Opfer aburteilt. Zugleich deutet die beliebige Implementierung von UN-Recht an, dass die UN eine zahnlose Organisation ist, sofern es um die Verurteilung imperialistischer Kriegsverbrechen geht, in deren Rolle Revolutionäre keine Illusionen haben können. Hochrangige Politiker der Schröder-Regierung, die 1999 gemeinsam mit anderen NATO-Staaten unter Zuhilfenahme von Fälschungen die öffentliche Meinung gegen Serbien mobilisierte und es anschließend angriff, genießen das „high life“, während der damalige serbische Regierungschef Slobodan Milošević in Den Haag jahrelang im Knast saß.

Mit einem derartig beliebigen Rechtsverständnis der Bundesregierung kann es nicht verwundern, dass sich das Amtsgericht Berlin zum Interpreten von UN-Recht im Fall Bücker aufschwingt. Die Putin-Regierung rechtfertigte den Einmarsch in die Ukraine zum Schutz der Bevölkerung des Donbas mit demselben Rechtskonstrukt, mit dem die NATO-Imperialisten seinerzeit die Bombardierung Serbiens und die Abspaltung des Kosovo vornahmen. Sowohl Merkel, der damalige französische Staatschef Hollande als auch der damalige ukrainische Präsident Petro Poroschenko gaben inzwischen öffentlich zu, dass eine diplomatische Lösung des innerukrainischen Bürgerkriegs durch die Minsker Abkommen lediglich als Finte zum Zeitgewinn für die militärische Stärkung der Ukraine für den Kampf gegen Russland diente – dem genauen Gegenteil einer friedlichen diplomatischen Lösung. So schrieb Die Zeit:

„Dem Spiegel-Bericht zufolge glaubt Merkel, beim Nato-Gipfel in Bukarest 2008 und auch später bei den Verhandlungen in Minsk die Zeit gekauft zu haben, die die Ukraine habe nutzen können, um sich einem russischen Angriff besser zu widersetzen. Die Ukraine sei jetzt ein stärkeres, wehrhafteres Land. Damals, sei Merkel sicher, wäre das Land von Putins Truppen überrollt worden, berichtet das Magazin. Der russische Angriff sei nicht überraschend erfolgt.“
zeit.de, 25. November 2022

Abgesehen von der formalen Frage, warum sich das Amtsgericht Berlin anmaßt, Interpretationshoheit von UN-Recht zu haben, wird im Richterspruch im Fall Bücker das wahre Ziel deutscher Klassenjustiz deutlich. Es geht um die Kriminalisierung politisch unbequemer Aussagen, die den deutschen Kriegskurs in Zweifel ziehen könnten – gerade zu einer Zeit, da sich die Kriegsgeschicke an der Front zu Ukraines Ungunsten entwickeln. Die Aussage von Außenministerin Baerbock, Europa befinde sich im Krieg mit Russland, und die Lieferung deutscher Leopard II-Panzer, die dafür sorgen werden, dass erstmals seit 1945 wieder deutsche Panzer auf Russen schießen, sprechen eine deutliche Sprache. So verurteilte das Amtsgericht Berlin Heiner Bücker zu einer Geldstrafe von €2.000 plus Zahlung der Prozesskosten mit der Begründung:

„Ihre Rede hat – wie Sie jedenfalls billigend in Kauf nahmen – angesichts der erheblichen Konsequenzen, die der Krieg auch für Deutschland nach sich zieht, der Drohungen seitens der russischen Staatsführung konkret gegenüber Deutschland als NATO-Mitglied für den Fall der Unterstützung der Ukraine und nicht zuletzt angesichts der Präsenz Hunderttausender Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben, das Potential, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern und das psychische Klima in der Bevölkerung aufzuhetzen.“
jungewelt.de, 24. Januar 2023

Der deutsche Imperialismus wähnt sich demnach als Opfer und droht allen, die diese Selbstzuschreibung und seine Kriegstreiberei infrage stellen, mit Geld- und Haftstrafen von bis zu drei Jahren. Heiner Bücker und seine Anwälte haben Einspruch eingelegt. Wir unterstützen ihn darin und fordern:

Solidarität mit Heiner Bücker!

Weg mit der Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die § 130 und § 140!

Nieder mit dem deutschen Imperialismus und seiner Klassenjustiz!